AGB (Endkunden)


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kaufverträge über den Shop lu-ki24.de kommen zustande mit der Ludden GmbH, Beckstr. 22-24, D-49809 Lingen (im Weiteren: Verkäufer).
 
§ 1 Geltung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bestellung von Waren und Leistungen aus dem Sortiment des Shops lu-ki.24.de.

(2) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (im Weiteren: „Käufer“) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt.

(3) Vertragspartner des Käufers für Bestellungen aus dem Sortiment des Shops lu-ki24.de ist die Ludden GmbH, Beckstr. 22-24,49808 Lingen (Ems).

(4) Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Registrierung, Angebot und Vertragsabschluss

(1) Für den Einkauf über den Online-Shop ist keine vorherige Kundenregistrierung notwendig.

(2) Alle Angebote des Verkäufers im Shop sind freibleibend und unverbindlich. Mit dem Abschluss des Bestellvorganges erstellt der Käufer ein verbindliches Angebot (Bestellung) zum Abschluss eines Kaufvertrages an den Verkäufer. Der Eingang der Bestellung wird dem Käufer per E-Mail bestätigt. Diese automatisch versendete Bestellbestätigung bestätigt lediglich den Inhalt und den Zugang der Bestellung des Kunden, stellt aber noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar.

(3) Ein Vertragsschluss mit dem Verkäufer kommt danach nur durch ausdrückliche Annahme per E-Mail und/oder durch Auslieferung der vertragsgegenständlichen Ware zustande.

§ 3 Warenverfügbarkeit

Ist zum Zeitpunkt der Bestellung bestellte Ware nicht verfügbar, behält sich der Verkäufer vor, die Bestellung der Ware nicht anzunehmen, sodass kein Vertrag zustande kommen. Hierüber wird der Kunde informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich rückerstattet.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Die im Shop aufgeführten Preise sind Bruttopreise und verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie beinhalten demzufolge alle Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern.

(2) Die anfallenden Liefer- und Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Es fallen daher bei der Versendung der Waren sowohl im Inland als auch ins Ausland grundsätzlich Versandkosten an, die der Käufer ebenfalls zu tragen hat und die sich nach der jeweiligen konkreten Artikelbeschreibung und den darin gemachten Angaben zum Versand richten oder aber es werden nähere Einzelheiten zur Berechnung dieser durch den Online-Shop angegeben.
Die Versandkosten je Auftrag beziehen sich grundsätzlich soweit nichts anderes vereinbart auf eine Lieferung.

(3) Die Zahlung erfolgt per Vorkasse, Paypal oder bar bei Abholung der Ware.

(4) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 8 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

(5) Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(6) Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

§ 5 Lieferung, Lieferzeit, Verpackung

(1) Lieferungen erfolgen ab Werk innerhalb von 1-3 Tagen soweit bei einzelnen Produktdarstellungen im Shop nicht eine andere Lieferzeit angegeben wird. Lieferzeiten beziehen sich auf den Zeitpunkt der
Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht beim Versendungskauf mit der Übergabe der Kaufsache an den Verbraucher auf diesen über. Hinsichtlich der Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, falls der Kunde in Annahmeverzug gerät.

(3) Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift bei seiner Bestellung angegeben zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen - etwa erneut anfallende Versandkosten -, so hat der Kunde diese zu ersetzen.

(4) Die Ware wird bei Auslieferung durch die Spedition bis zur Bordsteinkante geliefert. Sofern die Warengröße eine Lieferung durch einen Paketdienst erlaubt, wird Ihnen die Ware bis zur ersten Haustür geliefert.

(5) Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

(6) Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen auf seine Kosten berechtigt, wenn die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Käufer die Teillieferung zumutbar ist.

(7) Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 7 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.

(8) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers. Dem Verkäufer steht es frei, sich zur Erfüllung von Lieferverpflichtungen Dritter zu bedienen, die in seinem Namen handeln.

§ 6 Gewährleistung, Sachmängel

(1) Der Kunde hat zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung, soweit ein Mangel an der Ware vorliegt. Der Verbraucher kann insoweit zwischen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Der Verkäufer ist zur Verweigerung der gewählten Art der Nacherfüllung berechtigt, wenn diese nur zu unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde den gesetzlichen Vorschriften entsprechend nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen, den Rücktritt vom Vertrag erklären, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Verlangt er Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, so haftet der Verkäufer nach Maßgabe des § 7 dieser Bedingungen.

(2) Verkennt der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig, dass die Ware tatsächlich nicht mangelhaft ist bzw. dass der aufgetretene Mangel nicht aus dem Verantwortungsbereich des Verkäufers stammen kann und macht er dennoch seine Gewährleistungsrechte geltend, so ist er dem Verkäufer zum Ersatz der durch ein unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen angefallenen Kosten verpflichtet.

(3) Die Verjährungsfrist für die Rechte eines Verbrauchers bei Mängeln an einer neuen Sache beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

(4) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

(6) Sofern im Einzelfall eine gebrauchte Sache verkauft ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche des Käufers in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

§ 7 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1) Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 7 eingeschränkt.

(2) Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Käufer die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Käufer oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(3) Soweit der Verkäufer gemäß § 7 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

(6) Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(7) Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware Eigentum des Verkäufers. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.

(2) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer.

(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 8) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und/oder zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

(4) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Verkäufers als Hersteller erfolgt und der Verkäufer unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Verkäufer eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im og. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Verkäufer, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Käufer anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

(5) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an den Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie zB. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

(6) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer dem Verkäufer.

(7) Der Verkäufer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt beim Verkäufer.

(8) Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
 
Stand der AGB: 02/2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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